* 08. März 1724
† 26. August 1800
Der Herzog aus Saalfeld wählt Coburg als Residenz und will seinen neuen Regierungssitz adäquat ausbauen. Aber die kaiserliche „Debit- und Administrationscommission“ macht ihm einen Strich durch die Rechnung. Seine ganze Regentschaft lang steht Ernst Friedrich unter finanziellem Kuratel und muss die Schulden seines Vaters tilgen. Eigene Pläne kann er nur wenige verwirklichen.
Ernst Friedrich II., der spätere Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld, wird am 8. März 1724 in Saalfeld geboren. Er ist der Sohn von Herzogs Franz Josias von Sachsen-Saalfeld und Prinzessin Anna Sophia, der Tochter des Fürsten Ludwig Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt. Er tritt nach dem Tode seines Vaters am 16. September 1764 die Regierung seines Landesteils an. Zu einem seiner ersten Amtshandlungen gehört die Verlegung der Residenz von Saalfeld in das etwa 80 Kilometer weiter südlich liegende Coburg, das in dieser Zeit noch als „Koburg“ in Dokumenten erscheint.
Eigentlich plant Ernst Friedrich II. seine neue Residenzstadt durch Neu- und Umbauten aufzuhübschen. Das Geld dazu hätte er eigentlich. Fürst Heinrich von Schwarzburg-Sondershausen hatte 1756 den jungen Herzog zum Universalerben seines nicht unbedeutenden Vermögens eingesetzt. Die Erbschaft wird Ernst Friedrich aber streitig gemacht. Die Prozesse, die er führen muss, kosten unterm Strich mehr, als sie nutzen. Am Ende wird dem Saalfelder das Erbe aberkannt.
Und es kommt noch schlimmer. Ernst Friedrich II. muss für die Schulden gerade stehen, die sein Vater Franz Josias aufgetürmt hat. 1771 soll der Schuldenberg mehr als eine Million Taler betragen haben. Der Deutsche Kaiser setzt daraufhin eine „Debit- und Administrationscommission“ ein, an deren Spitze Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen steht. Ernst Friedrich II. werden jährlich lediglich 12 000 Taler für seine Hofhaltung zugestanden. Der Rest, der an Steuer- und anderen Einnahmen im Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld erwirtschaftet wird, fließt in die Schuldentilgung.
Um trotzdem etwas in seinem Herzogtum zu bewirken, führt Ernst Friedrich im August 1768 eine Zahlenlotterie ein. Mit dem Erlös kann er eine „Almosenkasse“ gründen, aus der Mittellose Zuwendungen erhalten (1788). Außerdem erlässt er Verordnungen „zur Hebung der Landwirtschaft“, eine neue Vormundschaftsordnung (1785) und ein neues Lehnsmandat (1792).
Am 23. April 1799 feierte Herzog Ernst Friedrich Goldene Hochzeit mit seiner Gemahlin Sophia Antoinette. Die Kinder des Paares sind Franz Friedrich Anton (1750 – 1806), der Nachfolger von Ernst Friedrich wird, Caroline Ulrike Amalie (1753 – 1829) und Ludwig Karl Friedrich (1755 - 1806).