Die Ruhezeit auf allen Coburger Friedhöfen ist für eine Erdbestattung 30 Jahre (Erdbestattungen von Kindern bis 6 Jahre 20 Jahre) und für eine Urnenbeisetzung 20 Jahre. Das bedeutet, dass in einem Bestattungs- bzw. Beisetzungsfall, die Nutzungsdauer der Grabstätte so erworben bzw. verlängert werden muss, dass die entsprechende Ruhezeit eingehalten wird.
Friedhöfe