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Stadt Coburg

Schwangerschaft & Geburt

Namensrecht

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

  • Standesamt
    Am einfachsten ist es, wenn Sie die gewünschten Namen gleich im Zuge der Geburtsanzeige (z.B. durch das Krankenhaus) eintragen lassen. Andernfalls ist innerhalb eines Monats eine Erklärung abzugeben.
  • Haben Sie den Namen ihres Kindes nicht bereits mit ihrer Geburtsanzeige festgelegt, müsssen Sie dies innerhalb eines Monates nachholen. Ggf. muss eine Bestimmung des Familiennamens erfolgen.

Standesamt - Geburtenbüro

Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg

Öffnungszeiten

Montag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Cucogreen/Shutterstock.
  • igra.design/Shutterstock.