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Stadt Coburg

Schwangerschaft & Geburt

Namensrecht

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

  • Standesamt
    Am einfachsten ist es, wenn Sie die gewünschten Namen gleich im Zuge der Geburtsanzeige (z.B. durch das Krankenhaus) eintragen lassen. Andernfalls ist innerhalb eines Monats eine Erklärung abzugeben.
    Namenskette für ein Mädchen - Lucia
  • Haben Sie den Namen ihres Kindes nicht bereits mit ihrer Geburtsanzeige festgelegt, müsssen Sie dies innerhalb eines Monates nachholen. Ggf. muss eine Bestimmung des Familiennamens erfolgen.
    Ultraschallbilder mit Namensvorschlägen und markiertem Datum im Kalender

Standesamt - Geburtenbüro

Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg

Öffnungszeiten

Montag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Cucogreen/Shutterstock.
  • igra.design/Shutterstock.