Minderjährige Kinder bekommen normalerweise Unterhalt von ihren Eltern. Wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht bezahlt, egal aus welchem Grund, kann ein Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen.
Durch Beurkundung kann in unserem Jugendamt die Festschreibung einer Unterhaltsverpflichtung erfolgen. Wird Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Basis des Unterhaltstitels eine Vollstreckung erfolgen.
Zahlt das andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig, können Alleinerziehende für ihr Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Wenn ein Elternteil, dass die alleinige Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes benötigt, kann Beistandschaft durch das Jugendamt erfolgen.
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