Vieles kann und darf eine Stadt selbst entscheiden. Wie soll ein Baugebiet aussehen, wie hoch sind Hunde- oder Gewerbesteuer, wie lange müssen die Bratwurststände auf dem Markt grillen. Es gibt aber auch Aufgaben, da führt die Stadt nur Aufgaben für andere aus. So ist es auch beim Personalausweis. Dieser wird bundesweit einheitlich beantragt, einheitlich produziert und kostet daher auch überall gleich. Die Gebühren legen Bund und Länder gemeinsam fest.
Ende Januar hat sich der Gesetzgeber auf folgende Gebühren für neue Personalausweise festgelegt:
- für Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro
- für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro
Voraussichtlich ab dem 7. Februar 2026 muss auch die Stadt Coburg nach den neuen Gebühren abrechnen. Das gilt auf alle neuen Personalausweise, auch wenn der Termin im Bürgerbüro vor dem 7. Februar vereinbart worden ist.
Die Gebührenerhöhung soll den gestiegenen Produktionskosten der Bundesdruckerei Rechnung tragen. Außerdem wird damit in moderne Sicherheitsstandards und digitale Funktionen investiert.