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Stadt Coburg

Kommunalwahl

Wer wählt eigentlich 2. und 3. Bürgermeister*innen

Der neue Stadtrat ist gewählt. Wer künftig 2. und 3. Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist, steht aber noch nicht fest. Das kann es auch noch gar nicht. Die muss der neue Stadtrat erst noch wählen.

Rathaussaal - Glocke

Vor dem 1. Mai 2026 kann der neue Stadtrat noch gar nichts entscheiden, denn seine Amtszeit – genauso wie die des Oberbürgermeisters – beginnt erst an diesem Tag. Die eigentliche Arbeit des Stadtrats beginnt mit der ersten Sitzung, der sogenannten konstituierende Sitzung. Sie findet am 4. Mai statt. Hier werden die neuen Stadtratsmitglieder vereidigt. Die gewählten Mitglieder bilden Fraktionen. In der Regel schließen sich hier die Mitglieder einer Partei oder Gruppierung zusammen. Eine Fraktion muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Es ist aber auch möglich, dass sich Mitglieder, die über eine andere Liste in den Stadtrat gewählt worden sind, einer anderen Fraktion anschließen. Das ist vor allem für die Gewählten von Listen interessant, die mit weniger als drei Mitgliedern im neuen Stadtrat vertreten sind.

Fraktionen spielen im Arbeitsalltag des Stadtrats eine wichtige Rolle. Anhand ihrer Größe legen sie die Zusammensetzung von Senaten und Ausschüssen fest. Diese bildet der Stadtrat zu bestimmten Themen – beispielsweise Kultur und Schule, Finanzen, Jugendhilfe, Verkehr und Bauwesen. In den Senaten werden Beschlüsse vorbesprochen oder auch gleich beschlossen.

Der Stadtrat muss auch weitere Ämter wählen. Darunter bis zu zwei weitere Bürgermeister*innen. Auch über den Status der weiteren Bürgermeister*innen wird entschieden. Sollen sie hauptamtlich oder ehrenamtlich arbeiten, was sind ihre Aufgaben? In der jetzt endenden Stadtratsperiode war der 2. Bürgermeister ein Ehrenamt und zuständig für Coburg Marketing (Tourismus, Kongresshaus), der 3. Bürgermeister hat hauptamtlich das Referat 3 (Soziales, Schulen, Kultur, Bildung, Meldewesen, Migration) geleitet. In diese Ämter kann der Stadtrat seine Mitglieder wählen, die auch die Voraussetzungen für das Amt des Oberbürgermeisters besitzen.

Für weitere Themen kann der Stadtrat Beauftragte wählen. Aktuell gibt es zum Beispiel eine Kulturbeauftragte, einen Klimaschutzbeauftragten, eine Kinderbeauftragte und einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Bei den Themen und der Wahl der Beauftragten hat der Stadtrat freie Wahl. Wenn es der Stadtrat beschließt, können diese Ämter auch Menschen übernehmen, die ihm nicht angehören.