Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit – so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Realität sieht leider anders aus. Nicht alle Kinder werden von Geburt an gleich gefördert.
Wenn Kinder ohne Eltern aufwachsen, Eltern das Sorgerecht entzogen wird oder Minderjährige aus anderen Ländern allein nach Deutschland kommen, dann benötigen sie eine gesetzliche Vertretung, einen sogenannten Vormund. Diese vertritt die Interessen der Kinder und soll ihnen ermöglichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heranzuwachsen.
Früher wurden die Vormundschaften von den Familiengerichten zum größten Teil auf Amtsvormünder oder Berufsvormünder übertragen. Zum 1. Januar 2023 hat sich das Vormundschaftsgesetz geändert. Jetzt sollen ehrenamtliche Vormünder den hauptamtlichen vorgezogen werden. „Ich finde das eine gute Entwicklung, durch die Ehrenamtlichkeit ist eine viel vertrautere Beziehung möglich“, bewertet Kerstin Feulner, Teamleitung der Sozialpädagogischen Dienste im Amt für Jugend und Familie, die Änderung. „Dazu braucht es aber Menschen, die dieses wichtige Ehrenamt übernehmen. Der persönliche Einsatz kann den Unterschied im Leben der Kinder und Jugendlichen ausmachen. Helfen Sie mit, unsere Gesellschaft zu stärken und den Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!“
Ein ehrenamtlicher Vormund sollte bereit sein, diese verantwortungsvolle Aufgabe kontinuierlich und mitunter langjährig zu übernehmen. Die Tätigkeit beinhaltet auch die Arbeit in Netzwerken und den Kontakt zum Familiengericht, dem Jugendamt, anderen Behörden und freien Trägern der Jugendhilfe (z.B. Heime). Anders als einer Pflegefamilie leben die Kinder und Jugendlichen nicht mit dem ehrenamtlichen Vormund in einem Haushalt. Daher ist es wichtig einen intensiven Kontakt zu halten, um die Interessen des Kindes oder Jugendlichen bestmöglich zu vertreten.
Wer dieses Ehrenamt ergreifen oder sich unverbindlich darüber informieren möchte, ist herzlich eingeladen am Dienstag, 24. September, um 18 Uhr, ins Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, Raum 142 zu kommen. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt und der Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Coburg freuen sich auf interessierte Gäste.
Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung bis zum 20. September per E-Mail bei der Stadt Coburg (Melanie.ZapfCoburgde/09561-892520) gebeten.
Frau Melanie Zapf
Amtsvormundschaft/-pflegschaft
Steingasse 18
96450 Coburg
- 09561 89-2520
- 09561 89-62520
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