Für die Förderung regenerativer Energien stellt die Stadt Coburg jährlich bis zu 150.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Gefördert wird u.a. die Anschaffung und Installation von sog. „Balkon-Kraftwerken“, die Planung und Projektierung von bestimmten Solar-/PV-Anlagen sowie die Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern zur Optimierung der Eigenstromnutzung.
In Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation von dezentralen Batteriespeichern ist zusätzlich eine Bonusförderung für die nachträgliche Ergänzung einer PV-Anlage um einen Batteriespeicher sowie den Anschluss einer Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb möglich.
Anspruchsberechtigt für die Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg, Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften (u.a. gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Stadt Coburg.