Ihr Browser kann diesen Inhalt nicht darstellen.
Erteilung einer Zustellvollmacht
Für den Empfang von Steuer-/Gebührenbescheiden können Sie jederzeit eine*n Zustellbevollmächtigte*n benennen.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.
Hinweis: Nach Auswahl einer Sprache wird Google Translate aktiviert und es werden Daten an Google übertragen.