Das Beschaffungsamt ist zentraler Ansprechpartner sowohl für alle Ämter, Abteilungen und Sachgebiete der Stadt Coburg als auch für die städtischen Eigenbetriebe und Regiebetriebe in sämtlichen vergaberechtlichen Belangen.
Weiterhin arbeiten die Stadt Coburg, die 17 Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg sowie das Landratsamt Coburg seit 1. Januar 2018 auf Grundlage einer Zweckvereinbarung im Bereich des Vergabewesens interkommunal zusammen.
In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Zweckverbände, aber auch Gesellschaften privaten Rechts sowie Anstalten öffentlichen Rechts dieser Zusammenarbeit angeschlossen.
Mit Schaffung der Institution der Zentralen Beschaffungsstelle durch den Gesetzgeber im Jahre 2016 führt die Stadt Coburg nun auch für andere öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren im Sinne des § 120 GWB (Öffnet in einem neuen Tab) durch und stellt in diesem Rahmen insbesondere die technische Infrastruktur zur Verfügung und steht auch mit unterstützenden Beratungsleistungen zur Seite. Durch diese öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit soll die vorhandene Expertise öffentlicher Auftraggeber gemeinsam genutzt werden.
Download-Bereich
Das Beschaffungsamt stellt den Auftraggebern zur Anmeldung eines Vergabeverfahrens Dokumente in Form von Datenblättern (Beschaffungsantrag) zur Eingabe der Grunddaten zur Verfügung. Anschließend werden die Unterlagen vom Team des Beschaffungsamtes einer vergaberechtlichen Prüfung unterzogen und das Verfahren in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber eingeleitet.
Bitte achten Sie bei der Verwendung der Dokumente, insbesondere bei den Datenblättern, auf die jeweilige Version und Aktualität. Aufgrund sich stetig ändernder Rechtsprechung werden die Datenblätter regelmäßig angepasst.
Download-Bereich
Der Download der Dokumente ist aufgrund des Urheberrechts mit einem Passwort geschützt. Gerne erhalten Sie die Zugangsdaten auf Nachfrage beim Beschaffungsamt. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 09561/89-3155 oder per Mail an Beschaffungsamtcoburgde.
Die Zugangsdaten können von den Auftraggebern sowie von beauftragten Dritten (z.B. Architektur- oder Ingenieurbüros) dauerhaft genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten darüber hinaus ist untersagt.
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
Um den Standard unserer Ausschreibungsunterlagen, auch im Hinblick auf die Neuerungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VgV, UVgO) sowie der Rechtsprechung zu erhalten, stellen wir hier unsere Vorgaben sowie Erläuterungen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie deren Anlagen zur Verfügung.
Neben den in den Datenblättern im Download-Bereich hinterlegten Vorgaben, bitten wir Sie, insbesondere auch folgende Hinweise zu beachten:
- Bitte wenden Sie sich bei geplanten und insb. bei zeitkritischen Beschaffungsmaßnahmen rechtzeitig beim Beschaffungsamt, um bereits im Vorfeld einen belastbaren Rahmenterminplan für das Vergabeverfahren aufstellen und gemeinsam abstimmen zu können.
- Bitte kalkulieren Sie für das Vergabeverfahren, insb. im Hinblick auf die geplanten Ausführungs-/Lieferfristen, ausreichend Zeit ein.
- Alle Unterlagen und Anfragen senden Sie bitte direkt an Beschaffungsamtcoburgde. In Urlaubs- oder Krankheitsfällen kann jederzeit durch das Team des Bechaffungsamtes auf dieses Funktions-Postfach zugegriffen werden.
- Bitte senden Sie uns pro Gewerk / Leistung eine E-Mail mit den entsprechenden Unterlagen zu. Auf die Übersendung von Datenträgern und Speichermedien bitten wir zu verzichten. Bei größeren Datenmengen (mehr als 20 MB) kann ein Zugang zur Nextcloud der Stadt Coburg eingerichtet werden.
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Beschaffungsamtes selbstverständlich gerne weiter!
Der prozessuale Ablauf eines Standard-Vergabeverfahrens mit den jeweiligen Zuständigkeiten kann dem abgebildeten Workflow-Diagramm PDF-Datei 444,18 kB entnommen werden. Der Ablauf kann je nach gewählter Verfahrensart variieren.
Aktuelle Rechtsprechung und Neuerungen im Vergaberecht
Das Beschaffungsamt informiert die Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über wichtige Urteile und Neuerungen rund um das Vergaberecht.