Beteiligung, Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist sogar per Gesetz im § 11 des Sozialgesetzbuches VIII geregelt. Hier heißt es „...erforderliche Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von Ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen...“
Also, wenn du Ideen oder Fragen zur Teilhabe hast, wenn du z. B. an der Weiterentwicklung deines Wohnumfeldes mitarbeiten möchtest, dann melde dich bei der Kommunalen Jugendarbeit.