Der Behindertenbeauftragte und sein Stellvertreter nehmen ihre Ämter ehrenamtlich wahr. Sie sind so mit unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Es ist das Ziel, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung. Besonderen Bedürfnissen wird Rechnung getragen.
Die Behindertenbeauftragten beraten die Stadt Coburg bei der Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben, insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte.
Als Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit sieht Abschnitt 2 des BayBGG vor:
- Benachteiligungsverbot
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen
- Barrierefreie Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- Barrierefreies Internet und Intranet
- Barrierefreie Medien
Die Bestellung, die Aufgaben und die Rechte sowie Pflichten der Behindertenbeauftragten sind in einer Satzung PDF-Datei 25,82 kB im Coburger Stadtrecht geregelt.