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Stadt Coburg

Haushalt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltsatzung

der Stadt Coburg für das Haushaltsjahr 2026

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Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.10.2026 die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:

I.

§1

Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt:

 

 

erhöht um Euro

vermindert um Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher Euro

auf nunmehr

Euro verändert

1. im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge

 53.091.100

0 

211.124.000

264.215.100

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

 11.868.500

0 

214.585.000

226.453.500

und dem Saldo (Jahresergebnis)

 41.222.600

0 

-3.461.000

37.761.600

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

 53.091.100

 0

204.266.500

257.357.600

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

 11.868.500

 0

199.964.700

211.833.200

und einem Saldo

 

 41.222.600

0 

4.301.800

45.524.400

b) aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 0

0 

13.173.100

13.173.100

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

1.080.000

0

31.333.600

32.413.600

und einem Saldo

 

-1.080.000

0

 

-18.160.500

-19.240.500

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 0

0 

0

0 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 0

0 

698.800

698.800

und einem Saldo

 

 0

0 

-698.800

-698.800

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts 

40.142.600

0

-14.557.500

25.585.100

§2

Die Stellenpläne für Beamte, Tarifbeschäftigte und Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Coburg werden in der Fassung der Anlagen 2, 3 und 4 neu festgesetzt. 

§3

§§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bleiben unverändert.

§4

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.  

II.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. 

III.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen steht gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Allgemeinen Finanzwirtschaft, Stadthaus, Zimmer 104, innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten und unter Nachtragshaushaltsplan2026 öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Coburg, 21.10.2026

STADT COBURG

gez. Dominik Sauerteig

Dominik Sauerteig
Oberbürgermeister

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