Kommunalwahl am 8. März 2026
Am 8. März 2026 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Coburg über die politische Zukunft ihrer Stadt. Bei der Kommunalwahl werden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Stadtrat mit 40 Sitzen neu gewählt. Sollte bei der Oberbürgermeisterwahl im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl statt.
Damit Ihre Stimmabgabe reibungslos funktioniert, finden Sie auf dieser Seite wichtigen Informationen auf einen Blick: Wo und wann Sie wählen können, was Sie am Wahltag mitbringen müssen, wie die Briefwahl funktioniert, welche Regeln für eine gültige Stimmabgabe gelten und was zu tun ist, wenn Sie ein barrierefreies Wahllokal benötigen.
Informieren Sie sich in Ruhe – und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Jede Stimme zählt.
Ganz einfach online Briefwahl beantragen
Für ihren Briefwahlantrag warten Sie auch bei dieser Wahl am besten auf Ihre offizielle Wahlbenachrichtigung. Diese enthält einen QR-Code, mit dem Sie Ihre Stammdaten besonders einfach direkt in den Online-Briefwahlantrag übernehmen können. Die Beantraung ist damit in wenigen Schritten erledigt und Sie erhalten Ihren Wahlschein sowie Ihre Briefwahlunterlagen bequem nach Hause (an ihre Meldeadresse oder eine Adresse Ihrer Wahl) geschickt. Auf Grund der Versandzeiten ist die Beantragung online bis 3. März 2026 möglich.
Anschließend können Sie aber noch bis 6. März 2026 zu den üblichen Öffnungszeiten im Erdgeschoss des Rathauses ihren Wahlschein und ihre Briefwahlunterlagen abholen und auf Wunsch auch direkt vor Ort wählen.
40+1 Kreuz - So funktioniert das Wählen bei der Kommunalwahl
Häufige Fragen zur Wahl
Wann wird gewählt?
Wo kann ich am Wahlsonntag wählen?
Bin ich wahlberechtigt?
Ist es auch möglich per Briefwahl/vorab zu wählen?
Was wird am 8. März gewählt und wieviele Stimmen habe ich?
Was bedeutet „Kumulieren“ und „Panaschieren“?
Was passiert, wenn ich bei der Stadtratswahl mehr oder weniger als 40 Stimmen vergebe?
Wie verhält es sich mit einem „Listenkreuz“?
Können Listenkreuz, Panaschieren und Kumulieren auch miteinander kombiniert werden?
Kann ich durch das „Kumulieren“ Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidat/-innen nehmen?
Amtliche Bekanntmachungen
- Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026
- Berichtigung der Bekanntmachung vom 09.01.2026 über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters am 08.03.2026
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadrats am 8. März 2026
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters am 08.03.2026
- Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin in der Stadt Coburg am Sonntag, 08.März 2026
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrates und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am Sonntag, 08.03.2026
Vergangene Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Europawahl am 9. Juni 2024
Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023
Bundestagswahl am 26. September 2021
Kommunalwahl am 15. März 2020
Europawahl am 26. Mai 2019
Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ im Januar/Februar 2019
Landtagswahl am 14. Oktober 2018
Bezirkswahl am 14. Oktober 2018
Bundestageswahl am 24. September 2017
Wahlamt der Stadt Coburg
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Dienstag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | |
| Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
