Beschreibung
Wer ist von der Pflicht zur Gewerbemüllentsorgung betroffen?
Jeder, der ein anmeldepflichtiges Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig ist.
Hierzu gehören alle öffentlichen und privaten Einrichtungen und Betriebe, wie z.B. Gewerbebetriebe, selbstständig oder freiberuflich Tätige, Arztpraxen, Apotheken, Kanzleien, Bürobetriebe sonstiger Art, Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe, Verwaltungsgebäude, Bäder, Kirchen und Friedhöfe.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie im Ordnungsamt der Stadt Coburg Ihr Gewerbe angemeldet haben, wird die Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung umgehend an die Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuerabteilung weitergeleitet. Von der Steuerabteilung werden Sie und der Hauseigentümer (sofern Sie es nicht selbst sind) daraufhin per Post über das Mindestvolumen der bereit zu stellenden Abfallbehälter, über das voraussichtliche Anlieferdatum und über die Höhe der monatlichen Gebühren informiert. Bei Bedarf haben Sie haben nun die Möglichkeit, ein anderes Fassungsvermögen der Behältnisse zu wählen oder auch den Anliefertag der Abfallbehälter auf einen späteren Termin zu verschieben, indem Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Da in der Regel die Behälter jeweils montags angeliefert werden, sollten Sie auch Ihren Wunsch-Anliefertermin auf einen Montag legen.
Sie werden automatisch in den Abholungszyklus eingebunden. Den Abfuhrkalender, der Sie darüber informiert, an welchem Wochentag welche Tonne geleert wird, erhalten Sie beim CEB (Öffnet in einem neuen Tab) oder im Bürgerbüro oder erkundigen Sie sich online. Der Hausbesitzer erhält einen geänderten Verbrauchsgebührenbescheid.
Fristen
Die Pflicht zur Entsorgung des Gewerbemülls beginnt mit Ihrer Gewerbeanmeldung und endet mit der –abmeldung.
Die Bearbeitungszeit dauert i.d.R. eine Woche. In der Stadt Coburg werden die Abfallbehälter meist jeweils montags angeliefert.
Gebühren
Für gewerblichen Abfall fallen monatlich folgende Entsorgungsgebühren an:
Mischnutzungspauschale (wenn der Gewerbemüll im vorhandenen Hausmüllgefäß entsorgt wird) |
4,02 € |
Gewerbemüllbehälter 120 l | 15,86 € |
Gewerbemüllbehälter 240 l | 24,79 € |
Gewerbemüllgroßbehälter 1100 l | 97,88 € |
Die Gebühren berechnen sich zwar monatlich, werden jedoch ¼-jährlich, und zwar zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Detailliertere Informationen finden Sie in der Abfallentsorgungs-Gebührensatzung PDF-Datei 126,02 kB des Coburger Entsorgungs- und Baubetriebes.
Die Abfallbehälter werden unentgeltlich vom CEB zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die Verwendung eigener Behältnisse in Verbindung mit dem Abtransport durch den CEB ist nicht zulässig.
Sie können die Gebühren per Überweisung oder bequem per Einzugsermächtigung zahlen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Größe der Abfallbehälter
Für die Müllentsorgung eines angemeldeten Gewerbes wird jeweils ein Satz Abfallbehälter mit mindestens 120 l Füllraum je in schwarz (Restmüll), grün (Pappe, Papier, Kartonagen) und gelb (Leichtverpackungen) bereitgestellt.
Sollte Ihnen das zugeteilte Fassungsvermögen für Wertstoffe nicht ausreichen, erhalten Sie auf Anfrage kostenlos größere (gelbe und grüne) Behälter.
Auch für Restmüll kann Ihnen ein (schwarzer) Abfallbehälter mit größerem Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt werden. Möglich ist jedoch auch, dass Sie Ihre schwarzen Abfallbehälter wöchentlich entleeren lassen. Allerdings wird Ihnen für das größere Fassungsvermögen bzw. die wöchentliche Leerung die entsprechende Gebühr berechnet.
Verfügbar sind Gewerbeabfallbehälter mit Fassungsvermögen:
- 120 l
- 240 l
- 1100 l
In Ihrem Gewerbebetrieb fällt nur wenig bzw. unregelmäßig Abfall an?
Dann können Sie auf Anfrage direkt beim CEB einen sog. Abrufcontainer beantragen. Dies ist jedoch nur für den Restmüll, also den schwarzen Abfallbehälter möglich. Somit sind Sie von der 14-tägigen Restmüllbeseitigung ausgenommen, während Ihre gelben und grünen Abfallbehälter weiterhin im 4-Wochen-Rhythmus entleert werden.
Sie erhalten vom CEB einen Behälter, den Sie dann ’auf Abruf’ (telefonische Mitteilung an den CEB) leeren lassen können. Die Abfallbeseitigung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags. Der Gewerbetreibende erhält vierteljährlich den entsprechenden Bescheid.
Abrufcontainer 1.100 l | 39,00 € pro Leerung |
Die Zahlung der Gebühren erfolgt an den CEB.
Besonderheit: Speiseabfälle
Gem. § 3 Abs.1 Nr. 5 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dürfen gewerbliche Küchen- und Kantinenabfälle, wie sie z.B. in einer Gaststätte anfallen, nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen in einer separaten Tonne gesammelt werden.
Restmülltonnen, die noch gewerbliche Speiseabfälle enthalten, können seit dem 15.06.07 nicht mehr geleert werden.
Speisereste werden nicht vom CEB beseitigt. Sie können sich jedoch beim CEB informieren, welche Unternehmen in Coburg die Speiseabfälle entsorgen.
Haftung
Die überlassenen Behältnisse sind und bleiben Eigentum des Kommunalunternehmens CEB.
Wird Ihr Abfallbehälter beschädigt oder kommt es abhanden, müssen Sie dies dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb unverzüglich melden. Für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen haftet der Anschlusspflichtige bzw. der Nutzungsberechtigte.
Sie melden Ihr Gewerbe ab
Nachdem Sie im Ordnungsamt der Stadt Coburg Ihr Gewerbe abgemeldet haben, wird die Steuerabteilung darüber informiert. Daraufhin erhält der Hauseigentümer den neuen, geänderten Bescheid, während Ihre Abfallbehälter zum nächstmöglichen Termin abgeholt werden. Danach fallen keine weiteren Gebühren mehr an.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Steuerabteilung | 09561 89-1220 |