Der Umwelt zuliebe: Die Stadt Coburg fördert die Anschaffung eines Mehrweg-Windelsystems mit einen einmaligen Zuschuss von maximal 25 % der ausgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 80 €.
Beschreibung
Wenn sich ein Baby ankündigt, ist die Freude groß. So ein kleines Wesen stellt aber auch das Leben seiner Eltern auf den Kopf, denn plötzlich müssen viele Entscheidungen auf einmal getroffen werden. Auch die Frage, wie das Kind gewickelt werden soll muss beantwortet werden. Sollen es die auf den ersten Blick praktischen Einmal-Windel werden, weil sie nicht gewaschen werden müssen und erstmal gar nicht so teuer sind?
Lassen Sie uns nachrechnen: Ein Baby, dass 2,5 Jahre ist und mit 5 Windeln am Tag gewickelt wird, benötigt alleine 4.560 Windeln. Man merkt so ganz schnell, dass die chemisch erzeugten Wegwerfprodukte nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch den Geldbeutel.
In der Stadt Coburg werden jährlich fast drei Millionen Einwegwindeln weggeworfen was etwa 666 Tonnen Abfall entspricht. Pro Baby also circa eine Tonne Müll, die erst einmal entsorgt werden muss.
Jedes Baby produziert so in den ersten zwei bis drei Jahren seines Lebens schon eine Tonne Abfall allein mit Einwegwindeln. Diese Abfallmenge muss nicht sein – denn das Wickeln mit modernen Stoffwindelsystemen ist genauso schnell, bequem und nicht teurer.
Mehrwegwindeln haben aber auch noch andere Vorteile: Babys, die mit Stoffwindeln gewickelt werden, werden meist früher „trocken“. Dadurch kann viel Geld eingespart werden.
Das Wickeln mit Stoffwindeln ist längst nicht mehr so umständlich wie zu Großmutters Zeiten: denn die modernen Systemwindeln verfügen über Klettverschlüsse und sind genauso leicht in der Handhabung wie die Wegwerfwindeln.
Ein Hemmschuh, dank Selbstwaschsystem Müll zu vermeiden, waren bislang stets die hohen Anfangsinvestitionen. An dieser Stelle unterstützen wir Sie nun.
Voraussetzungen
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Ihre Familie wohnt in der Stadt Coburg.
Gefördert wird nur die Anschaffung einer selbstgewählten Ausstattung an Mehrweg-Wickelutensilien. Utensilien zum Selbstnähen werden nicht bezuschusst.
Quittungen von regulären Einzelhändlern werden akzeptiert, wenn aus den Quittungen klar die gekauften Produkte hervorgehen. Zudem müssen die Angaben (Name, Anschrift) zum Empfänger/in mit denen der Antragsteller/in übereinstimmen. Aufgrund der mitunter langen Rückgabefristen beim Online Handel, muss eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, dass die Ware eingesetzt und nicht zurückgegeben wird. Bitte bedenken Sie bei jedem Online Einkauf den ökologischen Aspekt: Online Einkäufe führen zu verstärktem Verkehrsaufkommen und sorgen zudem vermehrt für Verpackungsabfälle.
Außerdem bedarf es einer Bestätigung des Antragstellers/der Antragstellerin, dass die gekaufte Ware verwendet wurde.
Verfahrensablauf
Der Zuschussantrag kann ganz bequem online gestellt werden. Unser Online-Antrag führt Sie durch die notwendigen Angaben und Sie haben die Gelegenheit die erforderlichen Belege hochzuladen.
Dokumente
Geburtsurkunde des Kindes
Kassenbeleg über die erworbene Ausstattung
Quittungen von regulären Einzelhändlern mit Sitz in Deutschland werden akzeptiert, wenn aus den Quittungen klar die gekauften Produkte hervorgehen.
Zudem müssen die Angaben (Name, Anschrift) zum Empfänger/in mit denen der Antragsteller/in übereinstimmen. Aufgrund der mitunter langen Rückgabefristen beim Online Handel, muss eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, dass die Ware eingesetzt und nicht zurückgegeben wird.
Bitte bedenken Sie bei jedem Online Einkauf den ökologischen Aspekt: Online Einkäufe führen zu verstärktem Verkehrsaufkommen und sorgen zudem vermehrt für Verpackungsabfälle.
Es besteht kein Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses. Sollten die vorgesehenen Mittel im Haushalt verausgabt sein, so wird der Zuschuss ausgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor dem Kauf, ob aktuell noch Zuschüsse ausgezahlt werden.