Sternenkind: Existenzbescheinigung (Bescheinigung über eine Fehlgeburt)
Eine Fehlgeburt ist ein schwerer Schicksalsschlag. Beim zuständigen Standesamt kann auf Wunsch der Eltern eine Bescheinigung der Geburt ausgestellt werden.
Beschreibung
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind nach der Scheidung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, natürliche Lungenatmung) gezeigt hat, sowie unter 500 Gramm wog und/oder die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.
Eine Pflicht zur Anzeige einer Fehlgeburt besteht nicht. Auf Wunsch stellt Ihnen das zuständige Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt aus. Eine Beurkundung im Personenstandsregister findet dabei aber nicht statt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige einer Fehlgeburt ist form- und fristfrei beim zuständigen Standesamt zu stellen. Zur Anzeige befugt ist eine Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte. Auf Grundlage der mündlichen oder schriftlichen Angaben, stellt das Standesamt anschließend die Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Als Vater ist grundsätzlich der Mann einzutragen, welcher zum Zeitpunkt der Fehlgeburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war. Ist die Mutter nicht verheiratet und gibt sie einen Erzeuger der Leibesfrucht an, so ist dieser nur mit seiner schriftlichen Zustimmung als Vater in die Bescheinigung einzutragen.
Dokumente
Eine von einer Ärztin/einem Arzt oder Hebamme/Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder der Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt ersichtlich ist.
Ausweisdokumente beider Elternteile (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
Wenn möglich: Geburtsurkunden der Eltern bzw. deren Eheurkunde
Angabe zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes und des Geschlechts
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 12,00 €.