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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Werbeanlagen; Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung

Werbeanlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.

Beschreibung

Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung und Anbringung von Werbeanlagen baurechtlich genehmigungspflichtig. Ebenso unterliegt die Änderung des Erscheinungsbildes von bestehenden Werbeanlagen der baurechtlichen Genehmigungspflicht.

Viele Fragen zur Ausführung, Größe, Form sowie zum Anbringungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch mit den Ansprechpartner*innen des Bauverwaltungs- und Umweltamtes vor der Antragstellung klären.

Um konkrete Auskünfte erteilen zu können, bringen Sie bitte zur Beratung mit:

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Anbringungsortes der Werbeanlage
  • ein Foto des Ortes, an dem Sie die Werbeanlage anbringen möchten
  • eine Fassadenansicht und eine Skizze der geplanten Werbeanlage
  • oder eine Fotomontage des Anbringungsortes mit Darstellung der geplanten Werbeanlage.

Termin vereinbaren

Sie können - zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Planung - online einen Termin vereinbaren.