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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Beschreibung

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.