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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Hinweis für Notare

Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und –vereinfachung, bietet die Stadt Coburg ab sofort im Rahmen einer Online-Lösung die Möglichkeit an, Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses per E-Mail als PDF an vorkaufsrecht@coburg.de zu senden. Nach Prüfung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts senden wir Ihnen das Negativzeugnis auf dem Postweg zu. Anträge im Rahmen des Städtebaurechts können ebenso an dieses Postfach gesendet werden.

Ausdruck eines Liegenschaftskatasters mit markierten Grundstücken

Beschreibung

Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht darf durch die Gemeinde nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Sie kann dies auch zu Gunsten Dritter tätigen.

Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.

Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Der Antrag wird in aller Regel vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet, gestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • 2020 ronstik/Shutterstock