Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.
Beschreibung
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe, die auf einer der Stufen der Verarbeitung, Produktion oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.
Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:
Aufsteller von Lebensmittelautomaten
Bäckereien
Cafés
Einzelhandelsgeschäfte, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
Eisdielen
Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
Gaststätten
Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
Imbisse
Kioske
Konditoreien
Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
Tafeln
Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
Transporteure von Lebensmitteln
Veranstaltungen mit Verpflegung
Partyservice und Catering
Voraussetzungen
Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder das Online-Verfahren. Wenn kein Formular bereitgestellt wird, kann die Registrierung formlos erfolgen.
Folgende Daten werden benötigt:
Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
Fristen
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Lebensmittelunternehmer - Meldung und Registrierung von Betrieben
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.