Kindertageseinrichtungen; Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Beschreibung
Jede Form der Kinderbetreuung muss dem örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, müssen dem Jugendamt gemeldet werden.
Bei einem Betreuungsangebot von mehr als 10 Stunden pro Woche bzw. einer Betreuung einzelner Kinder von mehr als 5 Stunden pro Woche muss ein Antrag auf Betriebserlaubnis gestellt werden (siehe unter "Verwandte Themen").
Verfahrensablauf
Die Meldung über die Betreuung von Kindern und Jugendlichen muss beim örtlich zuständigen Jugendamt erfolgen. Sie kann formlos erfolgen oder über das bereitgestellte Formular.
Das Jugendamt leitet die Meldung an die zuständige Regierung weiter. Die Meldung wird von der Regierung zur Kenntnis genommen.