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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen kann in Ausnahmefällen, z. B. zur Förderung des Leistungssports, der Umgang mit Waffen gestattet werden.

Beschreibung

Die zuständige Waffenbehörde kann in besonderen Fällen einem Kind unter zwölf Jahren, welches für einen Einsatz im Leistungssport besonders geeignet ist, eine Ausnahme von dem Mindestalter für das Schießen auf einer Schießstätte bewilligen. 

Die Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von zehn bis zwölf Jahren kann für Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen auf genehmigten Schießstätten beantragt werden.

Darüber hinaus kann eine allgemeine Ausnahme für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, und für Jugendliche erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind.