Als beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalls eingetragen hat.
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Antragstellung:
Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
Familiennamen und Vornamen
Geburtsdatum und -ort
Sterbedatum und -ort
gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
Senden Sie den Antrag online ab.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Fristen
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Dokumente
Beantragung Sterbeurkunde
Persönliche Antragstellung:
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Schriftliche Antragstellung:
Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Gebühren
Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Im Falle eine Postzustellung fallen zusätzlich Portokosten an.