Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Trauben,
Traubenmost,
Maische,
Wein,
Perlwein,
Schaumwein,
Likörwein und
Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:
Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung der Weinbegleitdokumente schriftlich oder online bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.
Die Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden.
Das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Fristen
keine
Gebühren
bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument