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Stadt Coburg

Stadt Coburg

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung

Beschreibung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten. Dabei kann es sich auch um eine unqualifizierte Beschäftigung handeln. Die Anerkennung einer etwaigen ausländischen Berufsqualifikation ist nicht erforderlich.

Erläuterungen und Hinweise