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Stadt Coburg

Bauverwaltungs- und Umweltamt

Kleinkläranlage; Übermittlung der Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung

Beschreibung

Bevor eine Kleinkläranlage (KKA) in Betrieb geht, ist nach deren Fertigstellung eine Bauabnahme nach Wasserrecht durchzuführen. Hierzu beauftragt der Bauherr einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). Dieser bestätigt der zuständigen Behörde im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle, dass die Kleinkläranlage entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeführt wurde. Sofern Abweichungen der eingebauten gegenüber der zugelassenen Kleinkläranlage bestehen, werden diese vom PSW vor Ort festgestellt und im Bauabnahmeprotokoll beschrieben.