Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Dokumente
Bauzeichnung für Aufteilungsplan in mindestens zweifacher Ausfertigung
(im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Anträge / Formulare
Gebühren
Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Online-Verfahren
Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung - Online-Beantragung
Sie können eine Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bei der Stadt Coburg online beantragen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Abgeschlossenheitsbescheinigungen | 09561 89-2602 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Christine Grötzner | Wohnraumförderung, Wohnberechtigung, Vorkaufsrechte, Städtebaurechte, Grundstücksverkehrsgesetz, Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung | 09561 89-2602 | |
Herr Philipp Wagner | Wohnraumförderung, Wohnberechtigung, Vorkaufsrechte, Städtebaurechte, Grundstücksverkehrsgesetz, Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung | 09561 89-1605 |