Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Ordnungsamt

Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis

Apotheke

Beschreibung

Wer eine Apotheke führen möchte benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis können Sie bei der Stadt Coburg beantragen. Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke ist die Regierungen von Oberfranken zuständig. 

Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.