Mit der "Ehrenamtskarte Bayern" bedanken wir uns für Ihr Engagement. Die Ehrenamtskarte ermöglicht Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern (staatliche Museen und Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt). Vergünstigungen der privaten Wirtschaft (z. B. Rabatte, Freikarten) vor Ort sowie bei kommunalen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr) organisieren die beteiligende Landkreise und kreisfreien Städte. Die Ehrenamtskarte wird ferner von großen Unternehmen wie z. B. BMW und Audi sowie dem LEGO Land unterstützt. Die Vergünstigungen sind Wohnort unabhängig. Die Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Sie müssen in einem bestimmten Umfang ehrenamtlich tätig sein.
Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
Mindestalter: 16 Jahre
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
Inhaber einer Juleica. Bei der Neuausstellung einer Juleica, kann automatisch eine Ehrenamtskarte mit beantragt werden.
aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. Feuerwehrdienstleistende, die sich in der Ausbildung der Modularen Truppausbildung zum Truppführer befinden und dabei mindestens schon das sog. Basismodul mit Prüfung abgeschlossen haben,
aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich
als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
Teilnehmende in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einen Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr engagiert sind,
Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, dass künftig auch die Ehrenamtlichen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können,
die zwar in einer bayerischen Kommune wohnen, die die Bayerische Ehrenamtskarte nicht eingeführt hat, sich aber in einer bayerischen Kommune mit Bayerischer Ehrenamtskarte engagieren und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen oder
die außerhalb Bayerns wohnen, sich aber in Bayern in einer Kommune ehrenamtlich engagieren, die die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat und dort die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Karte erfüllen.
Die Entscheidung darüber und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, trifft die Stadt Coburg in eigener Verantwortung.
Voraussetzungen
Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
derzeitiges ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
Besitz einer gültigen Jugendleitercard (Juleica)
derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie seit mindestens 25 Jahren entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 € Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie direkt online beantragen.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Fristen
Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
Dokumente
Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit Bestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement und kann direkt online beantragt werden.
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