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Stadt Coburg

Einwohneramt

Blaue Karte EU; Beantragung

Beschreibung

Speziell für die Zuwanderung Hochqualifizierter, die in Deutschland arbeiten wollen, gibt es die Blaue Karte EU. Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis entspricht. 

Die Blaue Karte EU können Ausländer*innen erhalten, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Soweit es sich nicht um einen deutschen Hochschulabschluss handelt, muss der Abschluss entweder anerkannt worden sein, oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit kann auch bereits vor der Einreise nach Deutschland erfolgen.

Als zweite Voraussetzung muss ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorgelegt werden. Die Mindestgehaltsgrenze wird jährlich festgelegt und kann im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern abgerufen werden. Im Jahr 2022 beträgt sie 56.400 EUR. Die Blaue Karte EU kann bei Erreichen der Gehaltsgrenze ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

Für Mangelberufe (insb. Naturwissenschaftler*innen, Ingenieur*innen, Ärzt*innen, akademische IT-Fachleute) wurde eine geringere Einkommensgrenze festgelegt. Diese beträgt im Jahr 2022 43.992 EUR. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit aber, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zunächst auf höchstens vier Jahre befristet wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren ist für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig.

Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.