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Stadt Coburg

Einwohneramt

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürger*innen, in vielen Angelegenheiten der Stadt direkt selbst zu entscheiden.

Wahlurne

Beschreibung

Vor einem Bürgerentscheid steht ein Bürgerbegehren. Dabei müssen ausreichend Unterschriften von in der Stadt Coburg wahlberechtigten Bürger*innen gesammelt werden. Ist diese - Quorum genannte - Zahl an Unterschriften erreicht, muss die Stadt prüfen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Ist die Zulässigkeit festgestellt, kann der Stadtrat dem Begehren direkt zustimmen. Tut er dies nicht kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. Alternativ kann der Stadtrat einen eigenen Vorschlag zum Thema zur Wahl stellen. Beim Bürgerentscheid können sich die Wahlberechtigten dann zwischen beiden Vorschlägen entscheiden.