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Stadt Coburg

Sozial- und Versicherungsamt

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung

Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger

Beschreibung

Um den Schutz von Bewohner*innen in Pflege- und Senioreneinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, werden diese von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beaufsichtigt und geprüft. Ausgenommen sind lediglich teilstationäre Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.

Die FQA soll vor allem sicherstellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt werden, sowie die Betreuung durch ausreichend fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt ist. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind außerdem die Inbetriebnahme einer Einrichtung spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Eröffnung sowie z. B. deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.

Die Behörde hat eine Qualitätssicherungsfunktion und berät die Bewohnerinnen und Bewohner und die Einrichtung. Sie kann die Einrichtung jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen, bei festgestellten Mängeln Anordnungen erteilen, die Beschäftigung ungeeigneter Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Betrieb einer stationären Einrichtung untersagen.