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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Fahrschulerlaubnis; Beantragung

Wer eine Fahrschule eröffnen will, benötigt dafür eine Fahrschulerlaubnis.

Beschreibung

Damit Sie als selbständige*r Fahrlehrer*in Fahrschüler*innen ausbilden dürfen oder durch angestellte Fahrlehrer*innen ausbilden lassen dürfen, benötigen Sie – neben der entsprechenden Fahrlehrererlaubnis – einer Fahrschulerlaubnis. Um als Inhaber*in einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule zu betreiben, ist zudem eine Zweigstellenerlaubnis erforderlich.

Für eine Fahrschule in Coburg kann die Fahrschulerlaubnis beim Ordnungsamt auf Antrag für die Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt werden.

Die Fahrschulerlaubnis für die Klasse BE berechtigt  – entsprechend der Fahrlehrerlaubnis – zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B, BE und L. Die Fahrschulerlaubnis für die Klasse A berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A. Die Fahrlehrerlaubnisklasse CE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T. Die Fahrlehrerlaubnisklasse DE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE.