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Stadt Coburg

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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Beschreibung

Wenn Sie wissen wollen, wer Halter*in eines bestimmten Fahrzeugs ist, dann können Sie dies bei der Zulassungsstelle erfragen. Dazu müssen Sie aber einen Grund, zum Beispiel einen Verkehrsunfall, nachweisen.

Die Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen schriftlich oder persönlich beantragen. Dabei müssen Sie über das gesuchte Fahrzeug Angaben wir Kennzeichen oder Fahrzeugidentifikationsnummer machen können.

Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG online einzuholen.