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Stadt Coburg

Stadtbauamt

Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Beschreibung

Eine Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden durchgeführt. Ehrenamtliche Feldgeschorene können dabei mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen Feldgeschworene ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein. Die zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn Grundstückseigentümer*innen dies beantragt.

Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst Grundstücke bestimmte Aufgaben übernehmen: 

  • Auf Antrag von Grundstückseigentümer*innen, dürfen Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
  • Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer*innen es übereinstimmend wollen, dürfen Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wieder einbringen.

Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.

 

Über die Abmarkung fertigen Feldgeschworenen ein Protokoll aus. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an das Bauamt der Stadt Coburg oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. 

Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt Feldgeschworene zur Dienstleistung ein. Er ist über die Stadt Coburg erreichbar.

Auf Anordnung der Stadtverwaltung nehmen Feldgeschworene Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen der Stadtverwaltung mitgeteilt.