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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie im Stadtgebiet ein Lagerfeuer zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen oder dem Wald einzuhalten. Für Ausnahmen benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Von einem offenen Feuer darf keine Gefahr für die Umgebung ausgehen.

Offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial - insbesondere naturbelassenem Holz - sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

  • Mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann beim Ordnungsamt der Stadt Coburg beantragt werden.
  • Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) beantragt werden kann.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  • Das Feuer ist ständig durch eine genügende Anzahl geeigneter Personen zu beaufsichtigen.
  • Feuer und Glut müssen erloschen sein und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, wenn Sie den Ort verlassen.
  • Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
  • Beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden.
  • Weitergehende Bestimmungen können in Schutzgebietsverordnungen enthalten sein. Nähere Informationen hierzu können bei den unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

Die Stadt kann im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen und besondere Vorkehrungen verlangen.