Beschreibung
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit örtliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
In der Freiwilligen Feuerwehr Coburg leisten Einwohner*innen, aber auch Personen, die in Coburg einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Die Altersgrenze liegt zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant oder die Kommandantin der örtlichen Feuerwehr. Sie prüfen dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber*innen.