Beschreibung
Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Je nach Schwere werden diese mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll
- für die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden sorgen,
- möglichst früh Eignungsmängel von Kraftfahrenden aufdecken,
- den Kraftfahrenden Hilfestellung geben, eigene Eignungsdefizite möglichst früh zu erkennen und beheben, um das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Erreichen Sie bestimmte Punktegrenzen, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt, dies unserer Führerscheinstelle mit. Diese muss dann bestimmte Maßnahmen ergreifen:
4-5 Punkte:
Sie erhalten eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Besuchen Sie nun freiwillig ein Fahreignungsseminar, können Sie 1 Punkt abbauen. Ein solcher freiwillige Punkteabbau ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Sie können auch schon bei weniger als 4 Punkten einen solchen Kurs besuchen. Für den Punkteabbau müssen sie die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Führerscheinstelle vorlegen.
6-7 Punkte:
Sie erhalten eine Verwarnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar baut jetzt keine Punkte mehr ab.
8+ Punkte:
Ihre Fahrerlaubnis wird eingezogen.