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Stadt Coburg

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Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

Wer im Straßenverkehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begeht, kann dafür 1 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen bekommen. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Rechtzeitige Hilfsangebote sollen dies verhindern.

Beschreibung

Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg werden Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Je nach Schwere werden diese mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll

  • für die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden sorgen,
  • möglichst früh Eignungsmängel von Kraftfahrenden aufdecken,
  • den Kraftfahrenden Hilfestellung geben, eigene Eignungsdefizite möglichst früh zu erkennen und beheben, um das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.


Erreichen Sie bestimmte Punktegrenzen, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt, dies unserer Führerscheinstelle mit. Diese muss dann bestimmte Maßnahmen ergreifen:

4-5 Punkte:

Sie erhalten eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Besuchen Sie nun freiwillig ein Fahreignungsseminar, können Sie 1 Punkt abbauen. Ein solcher freiwillige Punkteabbau ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Sie können auch schon bei weniger als 4 Punkten einen solchen Kurs besuchen. Für den Punkteabbau müssen sie die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Führerscheinstelle vorlegen.

6-7 Punkte:

Sie erhalten eine Verwarnung. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar baut jetzt keine Punkte mehr ab.


8+ Punkte:

Ihre Fahrerlaubnis wird eingezogen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bundesministerium des Innern