Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Beschreibung
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
und Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.
Voraussetzungen
Sie beantragen Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.
Ihr
Papierführerschein wurde von einer bayerischen Behörde ausgestellt und
Sie sind seit Ausstellung des Führerscheins in einen anderen Landkreis/eine andere kreisfreie Stadt in Bayern, in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR umgezogen.
Verfahrensablauf
Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies kann in der Regel telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei immer mehr Behörden ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden meist insb. folgende Informationen benötigt:
Familienname
ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
Vorname(n)
Geburtsdatum
Geburtsort
falls bekannt Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
Anschrift und ggf. Faxnummer der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben übersandt.