Beschreibung
Der Gutachterausschuss (Öffnet in einem neuen Tab) erstellt Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstige Rechte an Grundstücken auf Antrag für
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Pflichtteilsberechtigte und Inhaber anderer Rechte
- Behörden
- Gerichte und Justizbehörden
Die Gutachten werden von einem Sachverständigen vorbereitet und in einem aus in der Regel drei Sachverständigen bestehenden Bewertungsgremium, dessen Zusammensetzung je nach Verfügbarkeit wechselt, beraten und beschlossen. Diesem Gremium gehören der Vorsitzende und ehrenamtliche Sachverständige an, was Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.