Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich der kreisfreien Stadt Coburg
Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Beschreibung
Der Gutachterausschuss (Öffnet in einem neuen Tab) erstellt Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstige Rechte an Grundstücken auf Antrag für
Eigentümer
Erbbauberechtigte
Pflichtteilsberechtigte und Inhaber anderer Rechte
Behörden
Gerichte und Justizbehörden
Die Gutachten werden von einem Sachverständigen vorbereitet und in einem aus in der Regel drei Sachverständigen bestehenden Bewertungsgremium, dessen Zusammensetzung je nach Verfügbarkeit wechselt, beraten und beschlossen. Diesem Gremium gehören der Vorsitzende und ehrenamtliche Sachverständige an, was Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.
Voraussetzungen
Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Dokumente
Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.
Gebühren
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen nach § 15 der Gutachterausschussverordnung erhoben.
Wertgutachten - Gebühren
Die Gebühren für die Erstellung von Wertgutachten bebauter oder unbebauter Grundstücke ergeben sich aus § 15 der Gutachterausschussverordnung. Sie ist wertabhängig und bemisst sich im Wesentlichen nach dem marktangepassten vorläufigen Wert ohne besondere objektspezifischen Grundstücksmerkmale. Sie beträgt
bei einem ermittelten Wert
Gebühren
bis 200.000 €
2.450 €
bis 300.000 €
2.600 €
bis 400.000 €
2.700 €
bis 500.000 €
2.800 €
bis 1.000.000 €
1.800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts
über 1.000.000 € bis 10.000.000 €
2.800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts
über 10.000.000 €
3.200 € zuzüglich 0,7 v.T. des Werts
Soweit die Ermittlung besonderer objektspezifischer Merkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht, kann die Gebühr bis zu 50 v.H. erhöht bzw. wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht (insbesondere gilt dies für unbebaute Grundstücke) auch bis zu 50 v H. ermäßigt werden.
Hinzu kommen Gebühren für notwendige Bewertungsunterlagen (z.B. Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte oder wertermittlungsrelevante Daten) und Auslagen z.B. für Grundbuchauszüge oder Lagepläne sowie ggf. die Umsatzsteuer.
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Sie können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich der kreisfreien Stadt Coburg online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen.
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
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