Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Gebühren
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.