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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Beschreibung

Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

  • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
    • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
    • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
       
  • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.