Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Antragsabgabe spätest. |
Bearbeitungszeit max. |
Platzzuweisung |
|
Wochen-/Gemüsemarkt* |
2 Wochen vor Markttermin |
1 Woche |
am Markttag |
Wochen-/Gemüsemarkt* |
4 Wochen vor Markttermin |
2 Wochen |
mit Erhalt der |
Jahrmarkt |
4 Wochen vor Markttermin |
4 Wochen |
am Markttag |
Jahrmarkt |
31.12. des Vorjahres |
4 Wochen ab Ende der |
mit Erhalt der |
Christbaummarkt |
30.09. des jeweiligen Jahres |
4 Wochen ab Ende der |
mit Erhalt der |
* Bitte beachten Sie, dass die Kapazität an Plätzen auf dem Gemüsemarkt (dienstags und freitags) stark begrenzt ist
Anträge / Formulare
Ihr formloser Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse, ggf. Firma
- Bezeichnung des Marktes
- gewünschte Teilnahmedauer (Tages- / Dauerplatz)
- gewünschte Größe des Platzes
- Art der angebotenen Produkte
Den Antrag können Sie persönlich im Ordnungsamt, Abteilung Gewerberecht abgeben oder auch per Post, Fax oder Mail zusenden. Ebenso ist es möglich, Ihren Marktplatz – besonders bei Anfragen nach Tagesplätzen – telefonisch zu beantragen.
Eine Zusage geht Ihnen in Form des Marktzulassungsbescheides zu; einen negativen Bescheid erhalten Sie ebenfalls auf dem Postweg. Die Entscheidung über Ihren telefonischen Antrag wird Ihnen am Telefon mitgeteilt.
Gebühren
Die Gebühr berechnet sich je angefangenem Quadratmeter Marktfläche und beträgt:
Wochen-/Gemüsemarkt |
0,75 € / qm pro Markttag |
Jahrmarkt |
1,50 € / qm für 2 Tage |
Chrisbaummarkt |
1,00 € / qm für die Gesamtdauer des Marktes |
zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Weiterhin entstehen Ihnen ggf. (z.B. beim Jahrmarkt) Bewachungskosten, die anteilig berechnet werden, sowie Stromkosten (bei allen genannten Märkten).
Die Abrechnung der Stromkosten für Wochen-, Gemüse- und Christbaummarkt erfolgt gegenwärtig durch den ambulanten Verband, für den Jahrmarkt durch die Stadt Coburg.
Die Gebühren sind bei Zuteilung des Marktplatzes zu entrichten; Inhaber von Dauerzulassungen haben die Gebühren binnen eines Monats nach Eingang des Gebührenbescheides jährlich im Voraus zu bezahlen.
Sollten Sie die rechtzeitige Zahlung der Gebühren versäumen, verlieren sie das Recht auf die Nutzung des zugeteilten Platzes.
Rechtsgrundlage
- Marktsatzung (111)
Marktsatzung der Stadt Coburg
Was sollte ich noch wissen?
Möglichkeiten der Marktteilnahme
Wochen- und Gemüsemarkt
- Tagesplatz
- Dauerplatz bis max. 10 Jahre
- Jahrmarkt
- ggf. Einzelteilnahme*
- Dauerplatz für 1 Jahr
* eine Teilnahme an einem einzelnen Jahrmarkt ist nur dann möglich, wenn nicht alle Plätze durch Jahreszusagen belegt sind
oder ein Marktbeschicker ausfällt
Christbaummarkt
- Gesamtdauer des Marktes
Pflichten des Marktbeschickers
Für den Marktbeschicker gelten folgende Regeln:
- Er darf lediglich den ihm zugewiesenen Platz in Anspruch nehmen.
- Verkaufsstände werden von der Stadt Coburg nicht zur Verfügung gestellt, sondern müssen selbst mitgebracht werden.
- Die Verkaufseinrichtungen sind nach Maßgabe der Verwaltung zu errichten.
- Die Platzzuweisung ist nicht auf andere übertragbar.
- Aus gerechtfertigtem Grund, z.B. bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Marktsatzung, kann die Marktzulassung widerrufen werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Gewerbeangelegenheiten, Gaststätten, Verbraucherschutz | 09561 89-2322 |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Herr Sirko Fischer | 09561 89-2329 |