Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Einwohneramt

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Beschreibung

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.

Nutzen Sie unseren Online-Antrag:

Mit diesem Dienst kann eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Bitte nutzen Sie diesen Dienst nur, wenn Sie über eine BundID samt Online-Ausweis verfügen.