Besondere Hinweise
In der Stadt Coburg gibt es keinen offiziellen Mietspiegel. Über die Wohngeldstelle oder das Jobcenter gibt es Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen.
Voraussetzungen
Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde einen offiziellen Mietspiegel, können Sie diesen ohne besondere Voraussetzungen einsehen.
Rechtsgrundlage
- § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV)
- § 21 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Stadt Coburg | 09561 89-0 |
Ähnliche Dienstleistungen
Links und Downloads
- Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) (Öffnet in einem neuen Tab)