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Stadt Coburg

Sozial- und Versicherungsamt

Persönliches Budget; Beantragung

Beschreibung

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit dem Persönlichen Budget können Sie gleichberechtigt und selbstbestimmt an unserer Gesellschaft teilhaben. Die früher üblichen Sachleistungen werden durch Geld oder Gutscheine ersetzt. So kann über den Einsatz selbst entschieden werden. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt. Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.