Wenn Sie öffentliche Straßen im Stadtgebiet für etwas anderes als den Straßenverkehr nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Was ist eine Sondernutzungserlaubnis?
Mit einer Sondernutzungserlaubnis erlaubt Ihnen die Stadt Coburg öffentlichem Verkehrsgrund (Straßen, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen usw.) für private Zwecke oder gewerbliche Aktivitäten zu nutzen.
Ein paar Beispiele für Sondernutzungen:
Plakatierung
Informationsstände
Verteilung von Handzetteln, Flyern (erlaubnisfrei sind Handzettel mit religiösem oder politischem Inhalt)
Aufstellen von Mobiliar für die Außengastronomie
Verkaufseinrichtungen
Werbeständer
Gerüstaufbau
Schuttmulden
Baustelleneinrichtungen, Lagerung von Baustoffen
Imbissstände
Warenauslagen
Straßenfeste
Aufstellung von Fahrradständern
kurzfristiger Eisverkauf aus einem Kraftfahrzeug
gewerbliche Tätigkeit ohne die Benutzung fester Verkaufs- und Werbestände, also die Verwendung sog. Bauchläden
Die Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung. Sie kann mit Auflagen versehen, an Bedingungen geknüpft werden und sie darf nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden.
Wo sind Sondernutzungserlaubnisse zu beantragen?
Die Sondernutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Straßenbaubehörde beantragt werden, d.h. für die kreisfreie Stadt Coburg:
für Staatsstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt und Bundesstraßen ist dies das Staatliche Bauamt Bamberg,
für alle anderen Straßen, Wege und Plätze die Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes der Stadt Coburg.
Besondere Hinweise
Für Sondernutzungen, durch die der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, ist eine privatrechtliche Gestattung erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, Kabeln oder Rohren. Zuständig für den Abschluss entsprechender Verträge ist ebenfalls die jeweilige Straßenbaubehörde.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder eine Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, Staatsstraße oder Bundesstraße nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig und für Gemeindestraßen die Gemeinde. Die Gemeinde ist auch generell zuständig für Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Art der beabsichtigten Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis zur Vorlage von Bauplänen reichen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher) ist daher erforderlich.
Dokumente
Die geforderten Unterladen hängen stark von der geplanten Sondernutzungsart und auch dem hierfür vorgesehenen Ort ab. Daher sollten Sie in einem Gespräch mit der zuständigen Stelle der Verkehrsabteilung der Stadt Coburg zuvor abklären, ob und welche zusätzlichen Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Wenn es sich bei der von Ihnen beabsichtigten Sondernutzung um eine Plakatierung handelt, sind die Gebühren im Voraus, also noch vor Aushändigung des Erlaubnisbescheids, zu entrichten. Weiterhin ist eine Kaution zu hinterlegen, die Sie dann wieder erhalten, sobald Sie die Plakate wieder entfernen.
Die Sondernutzungsgebühren entfallen, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine unentgeltliche Benutzung erlaubt ist. Weiterhin werden laut Coburger Sondernutzungsgebührensatzung für bestimmte Begebenheiten, wie
für Straßenfeste, die ausschließlich der Nachbarschaftspflege dienen,
für Sonnenschutzdächer (Markisen) und Fahnenstangen an Gebäuden,
für Weihnachtsschmuck einschließlich Beleuchtung oder
für die Aufstellung von Blumenkübeln, Blumentrögen, Topfpflanzen und dergleichen
Sondernutzungssatzung (170-1) Satzung zur Untersagung bestimmter Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Coburg
Sondernutzungsgebührensatzung (171) Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Coburg (Sondernutzungsgebührensatzung)
Was sollte ich noch wissen?
Vor Erlaubniserteilung wird geprüft, inwieweit andere Bürger, Firmen oder Institutionen von Ihrer beantragten Sondernutzung beeinträchtigt werden können.
Neben den Belangen der Sicherheit und Störungsfreiheit des Verkehrs werden auch städtebauliche und bau-gestalterische Gesichtspunkte berücksichtigt. Um Gefährdungen der Öffentlichkeit oder Belastungen der Umwelt zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, werden – je nach Fallgestaltung – Begehungen vor Ort durchgeführt und/oder folgende Behörden bzw. Personen zur Beurteilung des Antrags gehört:
CEB (Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb)
Stadtbauamt
Grünflächenamt
Feuerwehr
evtl. Nachbarn
Sollten Benachteiligungen Dritter nicht ausgeschlossen werden können, wird Ihnen die Erlaubnis unterAuflagenundNebenbedingungenerteilt.
Für Sondernutzungen in besonderen, neugestalteten Bereichen in der Coburger Innenstadt hat der Bau- und Umweltsenat zusätzlich Gestaltungsrichtlinien erlassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein gestalterischer Rahmen für Möblierungen und sonstige Nutzungen durch private Anlieger auf öffentlichen Platz- und Gehwegflächen eingehalten wird. Es sind Mindestanforderungen an Gestaltung und Qualität insbesondere von Außengastronomieflächen formuliert, die als Grundlage für die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gelten.