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Stadt Coburg

Sportamt

Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)

Beschreibung

Zweck

Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und  Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im  Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.

Gegenstand

Die Vereinspauschale wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.

Zuwendungsempfänger

Gemeinnützige Vereine mit Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl  seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im  Förderjahr eingesetzt werden sollen.

Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:

  • Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
  • alle übrigen Mitglieder einfach.

Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.

Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn  sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste  enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei  der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der  Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen  die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen  Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer  Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung  der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der  Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen  Fördereinheiten ermittelt.