FAQ ruhender Verkehr (parkende oder haltende Fahrzeuge)
Strafzettel an der Windschutzscheibe – was ist zu tun?
Der Strafzettel an der Windschutzscheibe weist Sie darauf hin, dass Sie verbotswidrig geparkt haben und deshalb gebührenpflichtig verwarnt wurden. Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren, können Sie sofort bezahlen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, ist es sinnvoll, frühestens nach drei Arbeitstagen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Was passiert, wenn ich nicht sofort bezahle oder mein Strafzettel verloren geht?
Können wir keinen Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie eine schriftliche Anhörung per Post. Hier haben Sie nochmals die Möglichkeit, zu bezahlen oder sich zur Sache zu äußern.
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, zum Verstoß online Stellung zu nehmen und ggfs. Anhänge beizufügen. Hierzu finden Sie einen Zugangscode auf der schriftlichen Anhörung.
Wie kann ich bezahlen?
Banküberweisung Die Bankverbindung wird sowohl auf dem Strafzettel als auch auf der Anhörung abgedruckt. Bitte beachten Sie bei Banküberweisungen, dass Kontonummer, der Empfänger sowie das entsprechende Aktenzeichen richtig und vollständig angegeben werden. Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können, müssen von uns auf das Ausgangskonto zurück überwiesen werden und die Zahlung gilt damit als nicht erfolgt.
Paypal Ein QR-Code für eine Zahlung mittels Paypal wird sowohl auf dem Strafzettel als auch auf der Anhörung abgedruckt.
Kartenzahlung Kartenzahlung ist in den Räumlichkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung möglich.
Barzahlung Bei Barzahlungen in unserer Dienststelle möchten wir Sie bitten, den jeweiligen Betrag möglichst passend bereit zu halten, da die Wechselmöglichkeiten beschränkt sind.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Sollten Sie nicht rechtzeitig bezahlen, muss ein Bußgeldbescheid erlassen werden, in dem neben der Geldbuße die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen erhoben werden. Eine Rückabwicklung des Bußgeldbescheides ist dann nicht mehr möglich.
Ich habe die Verwarnung bereits bezahlt. Muss ich dann noch den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken?
Nein. Das Verfahren ist mit Zahlung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Der Anhörungsbogen wird damit nicht mehr benötigt und eine Rücksendung ist nicht mehr erforderlich. In seltenen Fällen kommt es zu Überschneidungen bei der Verbuchung der Zahlungseingänge und dem Versand der Anhörungsbögen. Wir bitten Sie in diesem Fall zu einer kurzen Kontaktaufnahme zur Abklärung.
FAQ fließender Verkehr
Warum wird in Coburg geblitzt?
Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit sind ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit. Sie dienen der Prävention von Verkehrsunfällen, der Reduzierung von Unfallfolgen sowie dem Schutz besonders sensibler Bereiche und Gruppen, insbesondere Schulwege und Schulen, Kitas, stark frequentierte Querungen, Altersheime, Wohngebiete sowie unfallauffällige oder unübersichtliche Streckenabschnitte. Der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommt eine wesentliche Bedeutung zu, da mit zunehmender Geschwindigkeit das Unfallrisiko und die Schwere möglicher Verletzungen deutlich ansteigen.
Woher weiß ich, ob ich geblitzt wurde?
Wenn Sie geblitzt wurden, erhalten Sie einige Wochen später ein Verwarngeldangebot oder abhängig von der Höhe des Verstoßes eine Anhörung im Bußgeldverfahren an die Adresse des Halters. Eine telefonische Auskunft kann hierüber nicht erfolgen.
Was ist unter einer Fahrerermittlung zu verstehen?
Wird der für den Geschwindigkeitsverstoß Verantwortliche uns nicht mitgeteilt, so führt die Stadt Coburg eine sogenannte Fahrerermittlung durch. Dies bedeutet, dass der Fahrzeughalter u.a. vorgeladen werden kann oder ein Beweisfoto mit einem Foto einer anderen Behörde (z.B. Einwohnermeldeamt) abgeglichen wird. Weitere Maßnahmen stellen eine richterliche Vernehmung des Zeugen (in der Regel des Fahrzeughalters bzw. -verantwortlichen) sowie die Beantragung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens dar. Die Beauftragung eines Gutachtens ist mit Kosten verbunden, die grundsätzlich durch den Betroffenen zu tragen sind.
Wie hoch wird das Bußgeld ausfallen - drohen Fahrverbot, Punkte?
Die Höhe der Geldbuße hängt zum einen davon ab, um wieviel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde und zum anderen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde. Die Regelsätze sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgeschrieben.
Banküberweisung Die Bankverbindung wird auf der Anhörung abgedruckt, sofern es sich um ein Verwarngeld handelt. Bei Bußgeldern finden Sie die Zahlungsmodalitäten auf dem Bußgeldbescheid. Bitte beachten Sie bei Banküberweisungen, dass Kontonummer, der Empfänger sowie das entsprechende Aktenzeichen richtig und vollständig angegeben werden. Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können, müssen von uns auf das Ausgangskonto zurück überwiesen werden und die Zahlung gilt damit als nicht erfolgt.
Paypal Ein QR-Code für eine Zahlung mittels Paypal wird im Fall eines Verwarngeldes auf der Anhörung abgedruckt.
Kartenzahlung Kartenzahlung ist bei Verwarngeldern in den Räumlichkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung, bei Bußgeldern in den Räumlichkeiten der Stadtkasse möglich.
Barzahlung Bei Barzahlungen von Verwarngeldern in unserer Dienststelle möchten wir Sie bitten, den jeweiligen Betrag möglichst passend bereit zu halten, da die Wechselmöglichkeiten beschränkt sind. Barzahlungen von Bußgeldern sind ausschließlich bei der Stadtkasse möglich.
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